Die seitens der Bundesregierung beschlossenen staatlichen Soforthilfen, das während der Corona-Krise gezahlte Kurzarbeitergeld und die Arbeitgeberprämien in sogenannten systemrelevanten Berufen werfen derzeit eine Vielzahl von Fragen auf.
Während diese Leistungen zumindest teilweise steuer- und sozialabgabefrei gezahlt werden, wurde die Frage der Pfändbarkeit bislang nicht eindeutig beantwortet, da sie im Einzelfall geprüft werden muss.
Wir beraten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, Banken, Unternehmer und Privatpersonen rund um das Thema „Pfändbarkeit von steuerfreien Arbeitgeberprämien“ und staatlicher Soforthilfen.
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