Impressum

Verantwortlich für den Inhalt

Rechtsanwältin Christina Koller
Bahnhofstr. 40
94032 Passau

Zuständige Aufsichtsbehörde

Rechtsanwaltskammer München

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer München

Berufsbezeichnung

Rechtsanwältin (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)

Berufsrechtliche Regelungen

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG)
Anordnung der Bundesrechtsanwaltskammer nach § 14 Abs. 4 Satz 2 GwG Verhaltensempfehlungen für Rechtsanwälte im Hinblick auf die Vorschriften des Geldwäschebekämpfungsgesetzes (GwG) und die Geldwäsche, § 261 StGB
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik „Berufsrecht“ auf Deutsch und Englisch eingesehen werden.

Berufshaftpflichtversicherung

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
Die Diensteanbieterin unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung bei der Allianz Versicherungs-AG in 10900 Berlin. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union und genügt so mindestens den Anforderungen des § 51 BRAO; die Versicherungssumme des Diensteanbieters pro Versicherungsfall beträgt 1.000.000,00 Euro.

Berufshaftpflichtversicherung

Allianz Versicherung AG München
Räumlicher Geltungsbereich: im gesamten EU-Gebiet.

Zertifizierung

Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015.

Berufsrechtliche Regelungen

Es gelten die berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte, die über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik "Berufsrecht" auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden können.
Die Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter der Kanzlei haben sich verpflichtet, die Berufsgrundsätze für Insolvenzverwalter einzuhalten.
Diese Berufsgrundsätze wurden vom Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e.V. (VID) am 04.11.2006 verabschiedet und bilden auf Basis einer Selbstverpflichtung die Grundlage für die Berufstätigkeit als Insolvenzverwalter. Sie können auf der Homepage des VID (www.vid.de) auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden.