Insolvenzrechtliche Beratung

Wir unterstützen Unternehmen, Handwerksbetriebe, Freiberufler und Privatpersonen im Bereich des Wirtschaftsrechts und bei betriebswirtschaftlichen Fragen.

Dabei haben wir uns auf die Sanierung und auf Vermeidungsstrategien für Krise und Insolvenz spezialisiert.

Denn überall dort, wo Erfolg davon abhängt, dass Kunden und Geschäftspartner in ein Unternehmen vertrauen, ist es unerlässlich, gerade auch im Vorfeld Sensibilität für Risiken zu entwickeln, Risiken frühzeitig zu erkennen und bei einem Verdacht sofortige Aufklärung und eine Enthaftungsstrategie herbeizuführen.

Wir beraten Unternehmen und ihre Geschäftsleiter schon im Vorfeld und auch bei einer bereits eingetretenen Krise.

Auszug aus unserem Leistungsspektrum:

Beratung von Unternehmen zur Insolvenzvermeidung

In der heutigen Zeit lassen sich finanzielle Krisen und wirtschaftliche Schieflagen bis hin zu einer Insolvenz nicht immer vermeiden und prägen das Bild des Wirtschaftslebens.

Durch unsere langjährige Erfahrung und Spezialisierung im Bereich des Sanierungs- und Insolvenzrechts kennen wir die Folgen nicht abgeklärter Risiken im Vorfeld einer Krise wie zum Beispiel die anfechtungsrechtliche Angreifbarkeit von Vermögensverschiebungen und insolvenzspezifische Haftungsrisiken von Geschäftsführern und Gesellschaftern bei Liquiditätsproblemen des Unternehmens. Wir bieten Ihnen eine rechtliche Analyse Ihres Unternehmens und erarbeiten so gemeinsam mit Ihnen Konzepte und Handlungsmöglichkeiten, um Ihrem Unternehmen aus der Krise zu helfen oder aus der Krise die bestmögliche Chance zu machen.

Haftungsrechtliche Beratung von Geschäftsleitern, Vorständen und Gesellschaftern in der Unternehmenskrise

Die finanzielle Krise oder Insolvenz eines Unternehmens birgt für Geschäftsleiter, Vorstände oder Gesellschafter ein hohes Risiko, auch persönlich in Haftung genommen zu werden.

Dabei bedrohen eine mögliche strafrechtliche und zivilrechtliche Haftung die Existenz der Betroffenen. Neben dem Verlust nicht nur der persönlichen Reputation als Folge einer strafrechtlichen Verurteilung kommen bei einem Verstoß gegen die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung auch Schadenersatzansprüche in Betracht. Neben der persönlichen Haftung der Geschäftsleiter gewinnt in der Praxis auch immer mehr die persönliche Haftung der Gesellschafter an Bedeutung. In der Praxis häufig unterschätzt wird die persönliche Inanspruchnahme von Geschäftsleitern und Gesellschaftern einer GmbH. Es haftet eben nicht nur die GmbH allein mit ihrem Stammkapital.

Potenzial bieten in der Krise aber auch nicht mehr gezahlte Sozialversicherungsbeiträge, Steuerschulden oder eine Insolvenzverschleppung und Bankrotthandlungen sowie weitere Straftatbestände wie zum Beispiel Lieferantenbetrug, Untreue und Kredit- und Wechselbetrug.

Nicht immer kann eine umfassende Haftungsvermeidung erreicht werden. Durch vorzeitige Sensibilisierung für Haftungsgefahren, Aufklärung und Vermeidungsstrategien als Vorbeugung für den unwillkommenen Ernstfall und durch rechtlichen Rat in der bereits eingetretenen Unternehmenskrise lässt sich aber die eigene Rechtsposition zumindest deutlich verbessern.

Unsere langjährige Erfahrung im Bereich des Insolvenzrechts hilft bei der Analyse Ihrer persönlichen Haftungsrisiken. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir eine Enthaftungsstrategie. Häufig können bereits im Vorfeld einer Krise oder Insolvenz gezielt Vergleichsgespräche geführt und so Schadenersatz- oder Strafprozesse abgewehrt werden.

 

» GESCHÄFTSFÜHRER in der Krise?

Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen

Einer Ihrer Geschäftspartner oder Auftraggeber stellte einen Insolvenzeröffnungsantrag. Noch kurz vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens leistete Ihr Auftraggeber vorbehaltlos Zahlungen auf Ihre Rechnungen. Der eingesetzte Insolvenzverwalter kommt nun nach eingehender Prüfung zu dem Ergebnis, dass diese Zahlungen insolvenzrechtlich anfechtbar sind, unter anderem unterstellt er Ihnen, von den Zahlungsschwierigkeiten Ihres Kunden gewusst zu haben. Wir beraten und vertreten Sie hier gerne bei der Abwehr von derartigen Anfechtungsansprüchen.

Sanierungsberatung

Ziel der Sanierungsberatung ist eine insolvenznahe Beratung mit der Entwicklung eines Sanierungskonzeptes nach der Analyse Ihres Unternehmens und der Abklärung von Sanierungschancen. Wir begleiten Sie gerne bei hier im Zusammenhang stehenden arbeitsrechtlichen Fragen und klären die Möglichkeiten der Beseitigung oder Bewältigung einer drohenden Insolvenz. Dabei wird nach einer Bestandsaufnahme der Unternehmensverhältnisse im Bereich der Finanzstruktur und der Sicherheitensituation eruiert, ob Zahlungsunfähigkeit droht, eine solche bereits eingetreten ist oder auch eine Überschuldung vorliegt und welche Fortführungsmöglichkeiten und Handlungsoptionen in der jeweiligen Situation gegeben sind.

 

» FREIBERUFLER und Insolvenz – das Aus?

Insolvenzplanerstellung

Nicht einbringliche Zahlungen wichtiger Auftraggeber führten zu einem Insolvenzverfahren über das Vermögen Ihres Unternehmens. Die Schulden sind jedoch aus Ihrer Sicht überschaubar und mittels eines Insolvenzplans beherrschbar? Wir erstellen mit Ihnen gemeinsam einen Insolvenzplan, der für eine Befriedigung der Gläubiger und eine Beschleunigung des Insolvenzverfahrens sorgt sowie letztlich den Erhalt Ihres Unternehmens sicherstellt.

Außergerichtliche Einigung mit Gläubigern und Unterstützung bei der Insolvenzantragstellung

Ist es für eine erfolgreiche Sanierung des Unternehmens bereits zu spät, z. B. weil wegen der bereits eingetretenen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bereits eine Insolvenzantragspflicht gegeben ist und für die Ausarbeitung eines Sanierungskonzeptes nicht mehr ausreichend Zeit zur Verfügung steht oder ein solches keine Aussicht auf Erfolg verspricht, muss geklärt werden, ob es eine Möglichkeit für den Erhalt des Unternehmens gibt oder ob der gesamte Geschäftsbetrieb oder Teile davon eingestellt oder verlagert werden müssen.

Dabei stellt sich in der Regel die Frage, ob dies im Rahmen eines Insolvenzverfahrens oder außerhalb eines solchen möglich ist und welche der beiden Varianten ggf. sinnvoll oder notwendig erscheint. Wir helfen Ihnen dabei, die wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Lösung zu finden. Wir zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile der Abwicklung innerhalb und außerhalb eines Insolvenzverfahrens auf, geben Handlungsempfehlungen und weisen Sie auf etwaige Haftungsrisiken hin. Auf Wunsch begleiten wir Sie bei der Insolvenzantragstellung.

 

» Stress auf der Baustelle, die Buchhaltung bleibt liegen – HANDWERK und Insolvenz?

Beratung von Vermietern und Mietern im Insolvenzfall

Wir beraten Mieter und Vermieter im Falle der eigenen Insolvenz oder der des Vertragspartners.

Außergerichtlicher Einigungsversuch und Begleitung bei der Insolvenzantragstellung für Verbraucher

Sie sind als Arbeitnehmer angestellt oder haben eine frühere selbständige Tätigkeit aufgegeben. Im Laufe der Zeit schlossen Sie hin und wieder Ratenzahlungskäufe ab. Durch unvorhergesehene Ereignisse (zum Beispiel der Verlust des Arbeitsplatzes, Kurzarbeit, Ehescheidung, Krankheit o. ä.) reichen die Einkünfte nun aber nicht mehr aus, um die eingegangenen Verbindlichkeiten zu begleichen. Die Gläubiger machen die Forderungen nun selbst oder über Dritte (Rechtsanwälte oder Inkassobüros) gegen Sie geltend, teilweise bereits gerichtlich im Wege eines Mahnverfahrens. Schließlich kündigt Ihnen die eigene Hausbank den Dispositionskredit und Sie stehen schon mitten in der Zahlungsunfähigkeit. Ein möglicher Ausweg: Das Verbraucherinsolvenzverfahren.

Wir beraten Sie hier gerne und führen das gesetzlich vorgeschriebene außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren für Sie durch bis hin zur Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Auch während des eröffneten Insolvenzverfahrens stehen wir Ihnen nach Absprache gerne mit Rat und Tat zur Seite.

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