SCHUFA - Neue Löschfristen!

Manche Daten wie zum Beispiel die Eröffnung eines Insolvenzverrahrens werden automatisch aus öffentlichen Verzeichnissen (z.B. insolvenzbekanntmachungen.de) übernommen. Die "SCHUFA" darf Ihre Daten zum Ausgang Ihres Insolvenzverfahrens aber nun nicht mehr 3 Jahre, sondern nur noch 6 Monate lang speichern. Denn die Information zur Entscheidung, ob Restschuldbefreiung erteilt wurde, wird erst nach 6 Monaten aus dem öffentlichen Verzeichnis gelöscht. Wenn diese 6 Monate abgelaufen sind, steht die weitere Verarbeitung der Daten durch die "SCHUFA" sodann aber im Widerpspruch zu § 3 II InsoBekVO und ist nicht rechtmäßig gem. Art. 6 I f Datenschutz-Grundverordnung. Um alte oder falsche Schufa-Einträge löschen zu lassen, müssen Sie selbst aktiv werden und sich an das Servicecenter der "SCHUFA" und eventuell an denjenigen, der die Information gemeldet hat, wenden. 

Fragen zur Schufa? Wir helfen gerne weiter.